Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie B. Naumann in Dachau

Dipl.-Psych. Bettina Naumann
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Am Oberanger 14
85221 Dachau
Tel. 08131 - 27 54 929
E-Mail:
 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Bettina Naumann

Patienteninformationen

Terminvereinbarung

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Praxisabläufe durch die Coronapandemie deutlich verändert haben. Bitte fragen Sie ggf. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (www.kvb.de) oder der PTK Bayern nach den aktuell gültigen Bestimmungen. Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen hier weiterhelfen.

 

 


Telefonische Erreichbarkeit: Ich bin (mit Ausnahme von Feiertagen, Urlaub oder Fortbildung) telefonisch zu erreichen:

 

Montags von 9 - 10 Uhr

Donnerstags 12 - 12.40 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit wird unter folgender Rufnummer durchgeführt:

08131/272438


Falls Sie zum ersten Mal meine Webseite besuchen und mir außerhalb dieser Zeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email zukommen lassen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:



Therapieplatzanfrage und Anfrage wegen eines Termins für die Psychotherapeutische Sprechstunde

Bitte rufen Sie in diesen Fällen persönlich während der angegebenen Telefonzeit an. Anfragen per Email sind nur von PatientInnen an mich zu richten. Schicken Sie bitte auch keine detaillierten Informationen über Ihr Kind per Email, da auch hier der Datenschutz gefährdet sein kann.



Kosten


Die Kosten werden unter bestimmten Bedingungen, die weiter unten erläutert werden, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ebenso wie von der Beihilfe und privaten Krankenkassen. Sie können psychotherapeutische Hilfe für Ihr Kind mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in Anspruch nehmen, eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bitte klären Sie, falls Sie privat versichert sind, im Vorfeld, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird und bitten sie ggf. um die Zusendung der entsprechenden Formulare.


Antragsverfahren


Zum 1.4.2017 treten neue Rechtsvorschriften zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte in Kraft. Neu ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde zur Abklärung des Therapiebedarfs sowie die sogenannte Aktubehandlung. Beides kann ab dem 1.4.2017 angeboten werden und die Psychotherapeutische Sprechstunde muss ab dem 1.4.2018 von den Patienten wahrgenommen werden, auch von Kindern und Jugendlichen.

Auch die Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde müssen vorher vereinbart werden. Bitte beachten Sie dazu die Zeiten meiner telefonischen Erreichbarkeit.


Ein Formular zur gemeinsamen Sorgerechtsausübung bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Partnern kann bei mir vor Beginn der Behandlung angefordert werden. Bitte weisen Sie mich bereits vor der ersten Terminvereinbarung darauf hin, falls Sie bzw. Ihr Kind zu diesem Personenkreis zählt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Psychotherapeutische Sprechstunden nur begrenzt anbieten kann, weil sonst Therapiestunden zur Behandlung verloren gehen.

Die neuen Regelungen betreffen auch die Beantragung einer Psychotherapie. Bei speziellen Fragestellungen (Inanspruchnahme der Sprechstunde während einer laufenden Psychotherapie u.ä.) bitte ich Sie, zunächst bei Ihrer Krankenkasse die für Sie geltenden Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie für Ihr Kind zu erfragen. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

 

Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Behandlung während der Coronapandemie finden Sie unter dem Stichwort Corona.



Ablauf einer Psychotherapie


Nach Bewilligung werden die eigentlichen Therapiesitzungen durchgeführt. Diese finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Begleitende Eltern- oder Familiengespräche finden ca. einmal im Monat statt. In diesen Gesprächen wird die familiäre Situation thematisiert und häufig können Verbesserungen in der familiären Kommunikation zum Behandlungserfolg beitragen.

Unter Umständen nehme ich auch Kontakt zur Schule oder anderen Betreuungspersonen (Hort, behandelnder Arzt) auf, dies geschieht jedoch nur nach Absprache mit Patient und Patienteneltern und nur bei Vorlage einer Schweigepflichtsentbindung. Auch für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen gilt die Schweigepflicht.

Die Dauer einer Behandlung liegt meist zwischen sechs Monaten und einem Jahr, abhängig von der Problemlage und vom Behandlungsverlauf. Nach Abschluss der eigentlichen Behandlung findet u.U. eine sogenannte Rezidivprophylaxe zur Nachsorge statt, dies bespreche ich mit dem Patient bzw. den Patienteneltern individuell.